Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ist am 01.11.2020 in Kraft getreten. Es ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die EnEV hatte bereits die Wärmeschutzverordnung (WSVO), Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) und die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) zusammengefasst und ersetzt. Z.B. die Regelungen zum Energieausweis finden sich also nun im GEG.
Energieausweise sind bei der Veräußerung einer Immobilie und bei Neuvermietung vorzulegen. Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (Energiebedarf bis 25 kWh/m²a) bis H (Energiebedarf größer als 250 kWh/m²a).
Was beim Neubau und der Modernisierung im Bestand zu beachten ist sowie jede Menge nützliche Informationen rund um energetische Optimierungen etc., finden Sie u.a. bei unserem Partner im Ingenieurbüro Hubrich (Energieberater und Gutachter).